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Heiraten mit Kind – was ändert sich rechtlich?

    Wer nach der Geburt des Kindes oder der Kinder heiratet, bei dem ändert sich Einiges aus rechtlicher Sicht

    Steuern / Versicherung

    Das berühmte Ehegattensplitting. Wer wenig verdient, kann mit der Steuerklasse 5 seinen Ehepartner zum Hauptverdiener machen – der bekommt dann mehr „raus“. Gerade bei kleinen Kindern, mit denen einer oft nicht Vollzeit arbeiten kann, ein Argument für eine Hochzeit nach der Geburt. Aber – will der oder die Zweite später wieder voll einsteigen, lohnt es sich schnell gar nicht mehr finanziell für die Familie. Ein Argument, das die Gegner des Ehegattensplitting in der aktuellen Diskussion heranziehen.

    Und wer nur ein bisschen verdient , also zum Beispiel mit einem Minijob, kann sich beim Ehepartner in der Krankenversicherung mitversichern. Auch das spart der jungen Familie jeden Monat eine Menge Geld.

    Sorgerecht

    Wenn beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder nach Geburt gemeinsam anerkannt haben, ändert sich mit einer Heirat gar nichts. War das aber nicht der Fall, bekommt der andere Partner – meist ist dies der Vater – das Sorgerecht nach der Heirat für das eigene Kind automatisch.

    Der Nachname

    Da kann sich etwas ändern, muss es aber nicht: Wenn das Kind über 5 Jahre alt, kann es außerdem mitreden, ob es seinen Nachnamen wechseln möchte oder nicht. Ab 14 Jahre hat das Kind das alleinige Recht, darüber zu entscheiden.

    Erben

    Eheliche und uneheleiche Kinder sind beim Erben glücklicherweise heute gleichgestellt. Ein Partner aber, der nicht verheiratet war, bekommt nichts aus dem Erbe des anderen.  Es sei denn, der Verstorbene hat es vorher testamentarisch so festgelegt – und dann muss der Hinterbliebene dafür auch noch Erbschaftssteuer bezahlen. Den sogenannten Pflichtteil gibt es aber neben anderen Verwandten nur für hinterbliebene Kinder und Ehepartner.

     

    Bildnachweis: Isabelle Dinter

     

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