Neues Jahr, vieles anders – auch diesmal gibt es einige Änderungen, die besonders Eltern betreffen:
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Ab dem Ausgleich für 2012, den man 2013 einreichen kann, können Kinderbetreuungskosten auch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn nicht jeder Elternteil berufstätig ist. Mehr dazu hier https://www.familothek.de/kita-steuer-absetzen.html .
Betreuungsgeld
Ab 1.8.2013 bekommen Eltern von unter Dreijährigen dann 100 Euro im Monat, wenn ihr Kind nicht eine staatlich geförderte Kita besitzt. Wer diese 100 Euro in eine private Altersvorsorge investiert, bekommt monatlich noch einmal 15 Euro. Wir finden das nicht gerecht, aber darum scheint es auch nicht zu gehen. (https://www.familothek.de/betreuungsgeld-kommentar.html)
Elterngeld
Für die Berechnung des Elterngeldes zählt nun die Steuerklasse, die mindestens sieben Monate vor der Geburt auf der Lohnsteuerkarte steht. Wer also bei Verheirateten den Großteil der Elternzeit nehmen möchte, sollte frühzeitig in die Steuerklasse III wechseln.