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Abgeordnete Eltern im Bundestag 2013-2017

Schon einmal hat sich Familothek gefragt: Wie viele Abgeordnete sind eigentlich Eltern und haben damit eigene Erfahrungen wie es so ist, eine Familie zu haben. 2013 hat sich nun ein neuer Bundestag konstituiert und wir schauen wie es diesmal aussieht – und inwieweit sich dies im Vergleich zum letzten Bundestag verändert hat:*

61 Prozent der Abgeordneten des deutschen Bundestages in dieser Wahlperiode sind Eltern – eine Mehrheit, aber keine große. Und: weniger als von 2009 bis 2013 – damals waren es 67,9 Prozent. Bei insgesamt 631 Abgeordneten sind das 385 Personen, 2009 bis 2013 gab es 421 Mamas und Papas, also eine große Schulklasse mehr.

Schaut man sich die einzelnen Fraktionen an – so regieren uns erfreulicherweise überdurchschnittlich viele Eltern: In der großen Koalition sind in der Fraktion der CDU/CSU 66 Prozent der Abgeordneten Eltern, in der SPD sind es immer noch überdurchschnittliche 62 Prozent.

In der kleinen Opposition ist das anders: Nur 49 Prozent der Fraktion der Linken und gleichfalls nur 49 Prozent der Grünen sind Eltern: Möglicherweise spiegelt sich hier eine Verjüngung in der Altersstruktur der Fraktionen wider – so dass einige dieser Abgeordneten vielleicht „noch“ keine Eltern sind. Diese Annahme stützt sich auch im Vergleich zum Bundestag 2009-2013: Damals waren gerade bei der Linken überdurchschnittliche viele Abgeordnete Eltern (68%) und bei den Grünen immer noch 57 Prozent.

Bei der Anzahl der Kinder dominieren in allen Parteien ein und zwei Kinder, gefolgt von Abgeordneten mit drei Kindern. Großfamilien sind in der Fraktion der CDU/CSU überdurchschnittlich häufig vertreten: 25 Abgeordnete der Fraktion haben vier Kinder, sechs Abgeordnete sogar 5 oder 6 Kinder. Spitzenreiterin im Bundestag ist hier einmal wieder die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen mit sieben Kindern – so viele hat sonst niemand im deutschen Bundestag 2013-17.

*Grundlage sind eigene Angaben der Abgeordneten auf der Homepage des Bundestages – wer also vielleicht Kinder hat, diese aber nicht angibt, weil er oder sie vielleicht nicht mit ihnen zusammenlebt, wird als „Nicht-Eltern“ gezählt.

Foto: Deutscher Bundestag, Achim Mende

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