Wird zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat fällig. Inhaltlich beschäftigt sich die U7 hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.
Wird zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat fällig. Inhaltlich beschäftigt sich die U7 hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.