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Bildungsgutschein in der Praxis

    Seit dem 1. April 2011 bekommen arme Eltern in Deutschland einen staatlichen Zuschuss zur Bildung ihrer Kinder: Das sogenannte Gesetz zur Teilhabe aus dem Ministerium von Ursula von der Leyen sponsort 10 Euro im Monat für Musikunterricht, Mittagsessen oder Nachhilfe.

    Arme Eltern, damit sind gemeint: Eltern, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, also insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland könnten vom Gesetz profitieren.

    Schön, theoretisch. Wie ist das denn in der Praxis, können die Kinder, die es nötig haben, jetzt mehr an „Bildung teilhaben“?

    Am häufigsten – so kam es in verschiedenen Bewertungen über den Bildungsgutschein heraus – werden die Zuschüsse für die Gebührenübernahme des Mittagessens genutzt. Mittagessen ist Bildung? Ja, denn ohne dies nehmen manche Eltern ihre Kinder um 12 Uhr aus dem Kindergarten heraus, obwohl es vielleicht besser wäre, wenn sie länger blieben.

    Verwaltung, Verwaltung, Verwaltung

    Claudia Meyer, Leiterin der „Kindervilla Theresia“, einem Kindergarten mit 100 Plätzen in München, kennt den Umgang mit sozial schwachen Familien vor und nach dem Teilhabegesetz.

    Und sie hat Probleme, die sie vor dem 1.4.2011 nicht hatte. Der Träger des Kindergartens, der Kreisjugendring, übernahm auch früher das Mittagessen für einige Kinder. Heute ist das komplizierter: Hartz IV beispielsweise, wird manchmal von Monat zu Monat bewilligt, manchmal pro Quartal, manchmal längerfristig. Dies gilt dann auch für die Übernahme des Mittagessens – sie muss immer wieder neu beantragt werden. „Ich muss jedesmal die Eltern ansprechen, dass ein neuer Antrag gestellt werden muss“, so Frau Meyer. Der Kreisjugendring musste sich zur Verwaltung der verschiedenen Zeiträume eine neue Softwareerweiterung für die Datenbank anschaffen.

    Die unkomplizierte Verwendung von Spenden – so wie früher – ist heute gesetzlich gesehen nicht mehr möglich, da staatliche Zuschüsse an erster Stelle genutzt werden müssen. Übrigens: Wenn Eltern und Kindergarten einen neuen Antrag verpassen, wird der gesamte Beitrag einfach vom Konto abgebucht und später nicht mehr zurückgezahlt.

    Teilhabe?

    Teilhabe? Nein, Eltern fühlen sich noch weniger zugehörig als sonst, da sie von Monat zu Monat pünktlich Anträge stellen müssen und mit der Bürokratie oft überfordert sind, das ist die Erfahrung von Frau Meyer. „Am besten wäre sowieso eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Behörde“, schlägt sie vor.

    Erfahrungen privater Anbieter

    Und wie sieht es bei anderen Bildungsmöglichkeiten aus? Können Kinder aus finanziell schwachen Familien an Kulturbildung teilhaben und beispielsweise vom Bildungsgutschein Ballett-Tanzen lernen?

    Bei Kim Flamminger von Kims Kindertanz www.kims-kindertanz.de, einer Münchner Ballettschule mit 270 Kindern, können arme Kinder den monatlichen Beitrag von 29 Euro bezuschussen lassen. Das wissen die Eltern allerdings oft gar nicht. „Manche schämen sich eher, nach einer Bezuschussung zu fragen, und kommen einfach nicht mehr, wenn der Beitrag für sie zu teuer wird“, so Kims Erfahrung. Und sie hat auch gleich eine Idee parat: „Da könnte man doch eine Liste der lokalen Anbieter ins Internet stellen“. Das ist mal eine Anregung für die zuständigen Behörden.

    Auch private Anbieter haben mit der Bürokratisierung zu kämpfen – auch Kims Kindertanz erlebt, dass manche Kinder den Kurs im voraus für ein Jahr bezuschusst bekommen, manche aber Monat für Monat einen neuen Antrag stellen müssen.

    Die Frage bleibt, ob ein Kind wirklich wirklich mit 10 Euro pro Monat an Bildung teilhaben kann oder ob das für die meisten Bildungsmöglichkeiten schlicht zu wenig ist. Denn schließlich kosten auch Fußballschuhe viel Geld und müssen bei jeder Schuhgröße neu gekauft werden – auch wenn der Vereinsbeitrag vom Teilhabegesetz übernommen wird. Bei Kims Kindertanz wird dieses Problem unbürokratisch gelöst: Die teuren Kleider und Schuhe werden einfach von Größeren zu Kleineren Ballettschülern weitergegeben. Aber das geht leider nicht immer so leicht.

    Nachhilfe?

    Nachhilfe – das ist doch eine gute Möglichkeit, schwachen Schülern aus armen Familien eine Extraportion Bildung zukommen zu lassen. Doch auch hier schlägt die Bürokratie gnadenlos zu: Eine Nachhilfe wird nur gewährt, wenn es belegt ist, dass der Schüler in seiner Klasse nicht mitkommt – und dies wird meist mit dem Halbjahreszeugnis bewiesen. Und dann erst kann ein Antrag gestellt werden. Eltern wissen, dass es dann aber manchmal schon zu spät ist. Es wäre für alle Beteiligten besser, früher mit Nachhilfe zu beginnen, um die Lücken nicht zu groß werden zu lassen.

    Privatinsolvenzkinder ohne Hilfe

    Übrigens: Kinder von Eltern, die in der Privatinsolvenz sind, fallen komplett aus dem Teilhabesetz und auch aus anderen Zuschussmöglichkeiten heraus. Natürlich, ihre Eltern haben Schulden über ihre Verhältnisse gemacht -aber was können die Kinder dafür? Natürlich, eine Privatinsolvenz dauert „nur“ sechs Jahre – aber die können für den Bildungslebenslauf eines Kindes entscheidend sein.

    Foto: DKJS / Danny Ibovnik

     

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