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Radfahrende Kinder: Darf man sie auf dem Gehweg radelnd begleiten?

    Bis acht Jahre müssen radelnde Kinder auf dem Fußweg fahren, Eltern hingegen dürfen sich dort (eigentlich) nur als Fußgänger bewegen. Und wie begleitet man sie als Eltern auf dem Rad?

    Leon, 7 Jahre, fährt mit Mama und Papa auf dem Rad zum samstäglichen Einkauf. Er brav auf dem linken Fußweg, die Eltern gegenüber auf der rechten Straßenseite, wo es an dieser Stelle keinen Fußweg gibt. Eine Baustelle auf dem Fußweg, es wird eng, vor Leon laufen drei Jugendliche über die ganze Breite. Auf sein Klingeln drehen sie sich um, reagieren aber nicht, die Eltern bemerken die Situation nicht, sie sind ja zwei Fahrspuren entfernt. Da reißt dem Kind der Geduldsfaden, und er schert auf die mäßig befahrene Straße aus, um die Fußgänger zu überholen. Im gleichen Augenblick kommt ihm auf der linken Straßenseite ein Auto entgegen. Puh, Glück gehabt, der Autofahrer hat aufgepasst und konnte dem Kind ausweichen.

    Wer radelt wo? Die Straßenverkehrsordnung

    Gemäß Straßenverkehrsordnung haben sich (bis zum Ausscheren des Kindes auf die Straße) alle Familienmitglieder korrekt verhalten: Bis acht Jahre müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Fußweg bleiben, auch das Fahren auf dem Radweg ist nicht erlaubt. Bis zehn Jahre dürfen sie sowohl auf der Straße als auch auf dem Fußweg fahren. Die Erwachsenen hingegen müssen auf der Straße oder dem Radweg bleiben. Aber das Beispiel zeigt: Kinder übersehen den Straßenverkehr noch nicht, spontane verkehrsgefärdende Situationen sind ein Risiko.

    Kinderräder nur als Spiel- und nicht als Fahrzeug?

    Kinder bis acht Jahre sollen auf dem Fußweg fahren und müssen, wenn sie die Straße überqueren absteigen und schieben, denn „Sie sind ja gar keine richtigen Verkehrsteilnehmer, sondern sollen das Fahrrad als Spielzeug nutzen“, sagt Andreas Bergmeier vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Die Teilnahme am Verkehr sollen die Kids in Parks oder Spielstraßen üben. Hmmm, aber wie kommen sie dahin, zu Fuß? Sollen mobile Familien jahrelang auf das Fahrrad als Verkehrsmittel verzichten, weil immer eines der Kinder entweder zu groß ist, um im Kindersitz oder Anhänger mitgenommen zu werden, aber zu klein, um legal auf der Straße zu fahren? Schließlich kostet das Mitnehmen eines Kindes über sieben Jahre zum Beispiel auf einem Kindersitz, im Zweifel sogar Bußgeld.

    Gesetzeslücke?

    Dass dies weder realistisch noch praktisch ist, sehen auch andere so: Gemäß dem ADFC, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club, ist genau diese Situation eine Gesetzeslücke und erfordert, die StVO zu ändern. Nämlich so, dass auch Begleitpersonen von radfahrenden Kindern legal auf dem Gehweg fahren dürfen. Link zur Forderung des ADFC.

    Auch in der deutschen Rechtsprechung gibt es Ungereimtheiten: Das Amtsgericht Traunstein entschied in einem Schadenersatzfall sogar, dass eine Mutter gegenüber ihrer Tochter ihre Aufsichtspflicht verletzt habe, weil sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren war, während die Tochter auf dem Fußweg radelte. Als Lösung sah das Gericht sowohl die Möglichkeit, dass beide auf dem Fahrweg als auch dass beide auf dem Fußweg gefahren wären. Andere Gerichte wiederum lehnen das gemeinsame Fahren auf der Straße grundsätzlich ab. Noch mehr zum Thema Radfahren auf dem Gehweg.

    Und wie ist es jetzt nun „richtig“?

    Am besten von all dem hin und her gar nicht beeinflussen lassen – wenn es gefährlich werden könnte, ist es immer noch besser, selbst auf dem Gehweg zu fahren, um das Kind zu begleiten und im entscheidenden Moment „näher dran“ zu sein. Genauso ist es auf ruhigen Straßen ganz gut, mit dem Kind in der Mitte schon einmal Fahren auf der Straße zu üben – vielleicht nicht mit einem Vierjährigen, aber mit einer Siebeneinhalbjährigen. Auch der ADFC appelliert an den „gesunden Menschenverstand“, der entscheiden kann, wann und wo nahe Begleitung nötig ist. Manchmal hat man ja auch das Gefühl, die Polizei „schaut weg“, wenn sie sieht, dass Erwachsene ihre radelnden Kinder auf dem Gehweg selbst auf dem Rad begleiten.

    Also: Verkehrslage einschätzen und das tun, was man selbst für das Sicherste hält!

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