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Teilzeit – gesetzliche Verbesserungen nötig

    Unsere Bundesfamilienministerin Schröder hatte die gute Idee, die rechtlichen Bedingungen für die Teilzeitarbeit zu verbessern. Da viele Eltern (meist Mütter) Teilzeit arbeiten, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist das erst einmal gerade für Eltern ein Hoffnungsschimmer. Aber: Was soll denn nun eigentlich geändert werden?

    Wie so oft, bleibt die Familienministerin bei ihren Ideen doch recht schwammig. „Notwendig sei ein Anspruch, flexibler zwischen Teilzeit und Vollzeit wechseln zu können, ohne auf Arbeitsplätze abgeschoben zu werden, die das Ende der Karriere bedeuteten“, so die CDU-Politikerin. Sehr schön, klingt gut, ist nicht konkret. Wir wollen Kristina Schröder ein paar Ideen liefern, welche gesetzlichen Ideen, den Teilzeitarbeitern und -innen helfen könnten.

    Arbeitgeber machen Druck

    Wie oft hat man es von Berufsrückkehrerinnen schon gehört: „Man hat mir die Stelle Vollzeit angeboten und gesagt – Teilzeit, das geht bei dem Job nicht. Aber Vollzeit schaffe ich nicht mit zwei Kindern und wenn freitags der Kindergarten um 15:00 Uhr schließt. Also habe ich den Auflösungsvertrag angenommen“. Wie kann das sein, wenn der Rechtsanspruch für eine Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit seit 2001 gesetzlich besteht? Hier muss es Lücken geben, die gerne ausgenutzt werden: Das Gesetz gilt nur in Betrieben ab 15 Arbeitnehmern, und es dürfen betriebliche Gründe nicht entgegen stehen, die zum Beispiel unverhältnismäßige Kosten verursachen. Der gesetzliche Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit besteht außerdem nicht. Also wie wäre es Frau Schröder, diese Lücken zu schließen?

    Teilzeitarbeitern droht Altersarmut

    Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Freien Universität Berlin. Die Wissenschaftler untersuchten die Situation der heute 45- bis 50-jährigen Frauen. Sie stellten fest, dass 41 Prozent der westdeutschen und 21 Prozent der ostdeutschen Frauen eine Rente erwarten, die unter der heutigen Grundsicherung von rund 680 Euro liegt. Na also, Frau Schröder, wie wäre es damit, die gesetzlichen Bedingungen so zu verändern, dass wer Teilzeit arbeitet, nicht im Alter zum Sozialfall wird?

    Lösung Selbständigkeit?

    Viele Frauen, die in der Situation stehen, einen anspruchsvollen Job Vollzeit nicht mehr ausfüllen zu können, nehmen die Selbständigkeit als Lösung wahr: Hier sind sie flexibel. Frau Schröder, für Teilzeitselbständige hätten wir auch Ideen für Gesetzesverbesserungen:

    Teilzeitselbständigkeit: Schwierige Bedingungen bei Krankenkassen und Rentenversicherung

    Wer sich als Selbständiger freiwillig versichern will, hat bei den Krankenkassen als Teilzeitselbständige einen schlechten Stand. Die gehen meist nämlich auch nur von Vollzeitselbständigen – inklusive angenommenem viel höherem Einkommen – aus. Nach Diskussionen und hin und her bekommt man einen reduzierten Beitragssatz – aber einfach ist es nicht.

    Und dann haben wir da noch die grandiose Idee von Frau von der Leyen, einen Rentenversicherungsbeitrag von durchschnittlich 400 Euro zwangsweise für Selbständige durchzusetzen. Ausgenommen ist davon nur, wer weniger als 400 Euro im Monat verdient – wer 500 Euro einnimmt, darf vier fünftel seines Einkommens durchreichen. Sollte diese Regelung kommen, werden sich wahrscheinlich viele Selbständige bei Hartz IV melden, Teilzeitselbständige ihr Gewerbe abmelden..

     Bildquelle: aboutpixel.de / working IV © Sven Brentrup

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