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Zensus 2011 – Regenbogenfamilien sind Alltag

    Was ist eigentlich Familie? Die Zahlen aus dem aktuellen Zensus des Statistischen Bundesamtes in Deutschland zeigen uns die Wirklichkeit abseits von idealisierender Werbung.

    Die aktuellen Zahlen der letzten Bevölkerungsbefragung 2011 (das ist für bundesweite Statistiken wirklich aktuell) zeigen uns beispielsweise, wieviele Kinder in Deutschland in sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen – und dass es davon immer mehr gibt.

    Regenbogenfamilien – was ist das denn? Grundlage einer Regenbogenfamilie ist die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Einige davon sind verheiratet, leben also in sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaften. Und immer mehr leben als Familie mit Kindern, also als Regenbogenfamilie. Entweder hat ein Partner die Kinder aus einer anderern Partnerschaft mitgebracht oder währenddessen zum Beispiel durch künstliche Befruchtung bekommem. Oft wird das Kind in der gleichgeschlechtlichen Ehe dann von der jeweils anderen Partnerin oder dem Partner über die sogenannte Stiefkindadoption als gleichberechtigter Elternteil adoptiert.

    Zahl der Regenbogenfamilien wächst

    Im Mai 2011 gab es in Deutschland knapp 34 000 eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaften, davon waren rund 40 % Lebenspartnerschaften von Frauen. Insgesamt lebten 5 700 Kinder in Familien, deren Eltern eine eingetragene Lebenspartnerschaft führten, die meisten davon (86 %) in Lebenspartnerschaften von Frauen. Dazu zu rechnen (und zu denken) sind Kinder, die im Hause gleichgeschlechtlicher Partnerschaften leben, deren Eltern keine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Dazu vielleicht auch noch einige Fälle mehr, die sich seit dem Stichtag der Zählung 2011 ergeben haben.

    Diese Regenbogenfamilien sind demnach keine Randerscheinung in der Gesellschaft, sondern genauso ein Teil der Vielfalt, in der es heute Familie gibt: Familien mit Alleinerziehenden, Patchwork-Varianten und natürlich auch die klassische Familie „Mama,Papa, Kind(er). Da ist es nur folgerichtig, dass das Bundesverfassungsgericht am 6. Juni 2013 entschieden hat, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerlich genauso gestellt werden müssen, wie Ehepaare. Da mag man über das Ehegattensplitting für Ehen ohne Kinder denken wie mal will, am ehesten werden wohl die Paare mit Kindern profitieren. Denn schließlich arbeitet dort meist ein Partner weniger, um das oder die Kind(er) versorgen zu können.

    Mehr zum Thema: Mama, Mama, Kind

    Illustration: Isabelle Dinter

     

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