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Mit Babybauch über den Wolken

    Dürfen Schwangere fliegen? Die Geschäfts- oder Urlaubsreise, die man früher bedenkenlos angetreten hat, bringt nun neue Fragen mit sich: Ist am Zielort auch ausreichende medizinische Versorgung vorhanden? Kann man das Klima gut vertragen? Auch die Anreise selbst müssen Schwangere jetzt besonders bedenken.

    Die Flugreise unter anderen Umständen kann mitunter echte „Flugzeuge im Bauch“ verursachen. Besonders gegen Ende der Schwangerschaft sind zwei Aspekte zu beachten: Der geringere Sauerstoffgehalt in der Höhe und die Thrombosegefahr.

    Mount Everest im Uterus“

    In der regulären Flughöhe von Jets ist die Luft für den Menschen viel zu dünn. Deshalb wird der Luftdruck in der Kabine künstlich erhöht. Aus technischen Gründen ähneln allerdings Luftdruck- und Sauerstoffwerte im Flugzeug denen, die man auf der Erde in 2.500 Meter Höhe vorfindet. Um die Effekte der dünneren Luft zu kompensieren, steigt bei Schwangeren die Herzfrequenz an. Das Phänomen wurde plakativ „Mount Everest in Uterus“ genannt. Bei einer normalen Schwangerschaft, ist das kein Problem. Man sollte sicherheitshalber die geplante Flugreise in Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen dem Facharzt gegenüber erwähnen und sich individuell beraten lassen. Falls man aber ohnehin gerade unter Kreislaufproblemen leidet, ist eine lange Flugreise vermutlich keine so gute Idee.

    Kompressionsstrümpfe im Handgepäck

    Eine Schwangerschaft bringt eine Veränderungen im Gerinnungssystem mit sich, und damit steigt die Thromboseneigung. Experten stufen Schwangere als eine mittlere Risikogruppe in Bezug auf die sogenannte Reisethrombose ein. Vorbeugen ist nicht schwer: Viel trinken (kein Alkohol!), Gepäck in den oberen Ablagen verstauen, damit man immer genug Beinbewegungsfreiheit hat und Kompressionsstrümpfe Klasse 1 tragen. Neigt man zu Krampfadern, ist fachärztlicher Rat wieder nötig. Der Arzt kann dann Kompressionsstrümpfe der Klasse 2 und/oder eine verträgliche medikamentöse Prophylaxe verschreiben.

    Strahlende Zweifel

    Das umstrittenste Aspekt bei Flugreisen in anderen Umständen ist besonders in der ersten Phase der Schwangerschaft relevant und betrifft nicht direkt die Gesundheit der Mutter. Es ist die Gefahr der kosmischen oder Höhenstrahlung für die Entwicklung des Ungeborenen. Obwohl es inzwischen verbindliche und allgemein erkannte Messwerte gibt, sind sich die Wissenschaftler über deren Interpretation uneins. Das Problem: die Belastung kann beim Fliegen (je nach Route und Sonnenaktivität) wie auch auf der Erde (je nach Wohnort) stark unterschiedlich sein.

    Insgesamt kann man sagen, dass eine Flugreise für das Baby eine höhere Strahlendosis bedeutet, als eine Röntgenaufnahme der Hand oder des Fußes der Mutter. Aber vergleicht man die kosmische Strahlung bei einem Kurzstreckenflug mit der normalen Strahlendosis, die durch das radioaktive Edelgas Radon in manchen Gegenden in der Oberpfalz oder im Schwarzwald natürlich in Wohngegenden austritt, ist erstere vernachlässigbar.

    Also lieber in die Südsee jetten als zwei Wochen Schwarzwaldurlaub? Auch hier ist eine individuelle Analyse der Nutzen und Gefahren von Vorteil. Denn der Erholungseffekt einer Urlaubsreise ist nicht mit der einer Röntgenaufnahme vergleichbar. Und im Schwarzwald kommen trotz natürlicher Radon-Strahlung gesunde Kinder zur Welt.

    Außerdem: Angst von Übelkeit während des Fluges? Tipps dazu hier bei Familothek.

    Nimmt mich die Fluggesellschaft überhaupt mit?

    Hat frau sich nun, gut beraten und ausgestattet, für die Flugreise entschieden, wird sie bei der Reiseplanung mit den nächsten Fragen konfrontiert. Aufgrund der oben genannten Risiken, die in der letzten Phase der Schwangerschaft zunehmen, befördern die meiste IATA-Fluggesellschaften Schwangere nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Ausgenommen sind Risiko- und Mehrlingsschwangerschaften, bei denen immer einen ärztliches Attest verlangt wird. Natürlich versuchen auch Fluglinien die Gefahr zu minimieren, dass ein Flugzeug wegen der Wehentätigkeit einer Passagierin notlanden muss.

    Wichtig: Maßgeblich ist dabei die Schwangerschaftswoche beim Rückflug. Nehmen Sie am besten Ihren Mutterpass mit in das Handgepäck.

    Welche Fluggesellschaft?

    Die Fluggesellschaften unterscheiden zwischen:

    • uneingeschränkte Beförderung, die formlos oder durch einen Selbstauskunftsbogen der Schwangeren gewährt wird und

    • eine eingeschränkte Beförderung, die in der Regel nur gegen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung gewährt wird. Diese wird vom Arzt oder Hebamme ausgestellt und darf nicht älter als zwei Wochen sein (Datum des Rückflugs!),

    Nicht alle Fluggesellschaften befolgen genau die IATA-Empfehlungen. Hier eine Aufstellung (Stand Mai 2012) einiger Fluglinien. Gerade bei eingeschränkten Beförderungsbedingungen (aber sicherheitshalber auf jeden Fall, weil solche Regelungen auch kurzfristig geändert werden können), immer bei der Buchung Rücksprache mit dem Reisebüro oder der Fluggesellschaft halten.

    Und selbst wenn eine Fluggesellschaft zu dem Zeitpunkt keine Beförderung mehr offiziell gewährt, machen manche durchaus gegen eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung auch mal Ausnahmen.

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